Miethausverwaltung für Hausbesitzer
Als Hausbesitzer möchten Sie Ihre Immobilie in guten Händen wissen. Wir von der Hausverwaltung Tiegel übernehmen die komplette Miethausverwaltung für Sie – von der Mietersuche über die laufende Betreuung bis hin zur Abrechnung.
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Professionell verwaltet und persönlich betreut
Was eine Miethausverwaltung ausmacht
Bei der Miethausverwaltung, kurz MHV genannt, übernehmen wir von der Hausverwaltung Tiegel professionelle Betreuung von Mietimmobilien im Auftrag des Eigentümers.
Wir kümmern uns um alle Aufgaben rund um die Vermietung – von der Mietersuche über die Vertragsabwicklung bis hin zur laufenden Betreuung und Abrechnung. Dabei profitieren sowohl Hausbesitzer als auch Mieter von klaren Strukturen, zuverlässigen Abläufen und einer fairen, persönlichen Betreuung.
Eine gute Miethausverwaltung schafft Vertrauen auf beiden Seiten – und sorgt dafür, dass Wohnen für alle Beteiligten angenehm und unkompliziert bleibt.
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Service, der Eigentümer und Mieter überzeugt
Unsere Leistungen in der Miethausverwaltung im Detail
Unsere Miethausverwaltung deckt folgenden zentralen Aufgaben in der kaufmännischen Verwaltung rund um Ihre Mietimmobilie ab – effizient, transparent und mit einem hohen Anspruch an Servicequalität.

Die Vertretung des Auftraggebers gegenüber allen Behörden im Zusammenhang mit dem Verwaltungsobjekt, alle dem Auftraggeber obliegenden An- und Abmeldungen vorzunehmen, sonstige Angaben bei den zuständigen Behörden zu machen, in Grundbuchakten und Grundbuch Einsicht zu nehmen und mit den Steuerbehörden zu verhandeln.

Die Überprüfung von Möglichkeiten zur Mieterhöhung, wenn erforderlich die Stellung und Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen, wobei die Geltendmachung bei Gericht in Abstimmung mit dem Auftraggeber einem Rechtsanwalt übertragen werden kann.

Die Information des Auftraggebers über alle wichtigen und/oder ungewöhnlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Verwaltungsobjekt.

Einzug und Abrechnung der Mieten, Betriebskosten und/oder Hausgelder, ggf. die Beitreibung rückständiger Zahlungen durch eigene Maßnahmen, Übertragung auf ein Inkassounternehmen oder bei Gericht, wobei die Geltendmachung bei Gericht in Abstimmung mit dem Auftraggeber einem Rechtsanwalt übertragen werden kann.

Der Abschluss und die Kündigung von Hausmeisterverträgen sowie von Verträgen mit sonstigen Hilfskräften und Fachfirmen ( z.B. für die Haus-, Straßen-, und Gehwegreinigung, Pflege der Außen- und Grünanlagen), ferner die Überwachung der Tätigkeit von Hausmeistern, Hilfskräften und Fachfirmen in Bezug auf das Verwaltungsobjekt. Es ist der Hausverwaltung gestattet derlei Dienstleistungen mit geeignetem eigenem Servicepersonal anzubieten, auszuführen und dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

Die Zahlung aller Steuern, Abgaben und sonstigen Lasten, die das Objekt betreffen.

Die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Heizungs-, Sanitär- und sonstigen Anlagen des Objektes einschließlich des Abschlusses und der Kündigung von Liefer- und Wartungsverträgen sowie Prüfung und Zahlung der daraus resultierenden Rechnungen.

Die ordnungsgemäße Buchführung über alle Einnahmen und Ausgaben zum Verwaltungsobjekt.

Sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnungen und der Verpachtung von Gewerbeeinheiten, das sind insbesondere der Abschluss und die Kündigung von Miet- und Pachtverträgen, die Neuvermietung einschließlich der Mietersuche, die Abnahme und Übergabe der vermieteten Wohnungen / Gewerbeeinheiten bei Mieterwechsel. Ferner auf seinen Namen, oder den Namen des Auftraggebers, die Entgegennahme, Eröffnung und Abrechnung von Mietkautionen, dies entsprechend der gesetzliche Vorschriften.

Die Regelung aller Versicherungsangelegenheiten für das Objekt; insbesondere die pünktliche Zahlung der Versicherungsprämien und die Regulierung eventueller Schadenfälle.

Die Vergabe der für die laufende Instandhaltung, Instandsetzung und Reparatur des Objektes erforderlichen Arbeiten, die Rechnungsprüfung und Bezahlung. Bis zu einem Rechnungsbetrag von —–,– EUR (ohne Mehrwertsteuer) kann die Verwaltung ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber Aufträge erteilen.

Die Überprüfung auf sachliche und rechnerische Richtigkeit sämtlicher Rechnungen die im Zusammenhang mit dem Objekt stehen, und deren eventuelle Beanstandung.

Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sowie die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten; außergerichtliche und gerichtliche Schritte zur Aufrechterhaltung der Hausordnung, Ausübung des Vermieterpfand- und Zurückbehaltungsrechts, Geltendmachung des Hausrechts und des Räumungsrechts zu unternehmen; ferner zur außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung, soweit gesetzlich zulässig, in allen Angelegenheiten und Prozessen, welche mit der Hausverwaltung und Wahrung der Rechte aus Miet- und Pachtverträgen und Beziehungen zu Mietern und Pächtern irgendwie zusammenhängen und sich auch in allen diesen Prozessen und Angelegenheiten durch einen Rechtsanwalt oder einen Unterbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Den Auftraggeber bei drohender Unterdeckung des Bewirtschaftungs- / Hauskontos unverzüglich zu informieren, damit dieser für die erforderliche Deckung auf dem Hauskonto sorgen kann.
Ihre Fragen zur Miethausverwaltung und unsere Antworten
Häufige Fragen zur Miethausverwaltung
Welche Vorteile bietet eine MHV für Vermieter?
Eine Miethausverwaltung entlastet Vermieter spürbar im Alltag. Sie übernimmt alle organisatorischen und rechtlichen Aufgaben rund um die Vermietung – von der Mietersuche über die Vertragsgestaltung bis zur Betriebskostenabrechnung. So bleibt mehr Zeit für andere Dinge, während die Immobilie professionell und wirtschaftlich betreut wird.
Welche Vorteile bringt eine MHV für Mieter?
Auch Mieter profitieren von einer gut organisierten Miethausverwaltung. Sie haben einen festen Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen, können sich auf eine schnelle Bearbeitung von Anliegen verlassen und erhalten transparente Abrechnungen. Das schafft Vertrauen und sorgt für ein angenehmes Mietverhältnis.
Wann lohnt sich eine Miethausverwaltung besonders?
Eine Miethausverwaltung lohnt sich besonders, wenn mehrere Wohneinheiten betreut werden, der Eigentümer nicht vor Ort ist oder wenig Zeit für die Verwaltung hat. Auch bei rechtlichen Unsicherheiten oder dem Wunsch nach professioneller Betreuung ist sie eine sinnvolle Lösung – für mehr Sicherheit, Effizienz und Zufriedenheit.
