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Mietsonderverwaltung für vermietete Wohnungen in einer WEG

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft gelten andere Rahmenbedingungen als bei klassischen Mietobjekten. Die Mietsonderverwaltung sorgt dafür, dass Ihre vermietete Einheit individuell betreut wird – unabhängig von der gemeinschaftlichen Verwaltung des Gebäudes.

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Individuelle Betreuung für Ihre vermietete Eigentumswohnung

Warum Mietsonderverwaltung sinnvoll ist

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft gelten besondere Anforderungen für vermietete Einheiten.

Bei der Mietsonderverwaltung, kurz MSV genannt, übernehmen wir von der Hausverwaltung Tiegel alle Aufgaben, die über die klassische WEG-Verwaltung hinausgehen – von der Kommunikation mit dem Mieter über die Mietabrechnung bis hin zur Organisation von Reparaturen innerhalb der Wohnung.

So bleibt Ihre vermietete Eigentumswohnung optimal betreut, ohne dass Sie sich selbst um die Details kümmern müssen.

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Verlässlicher Service für Ihre vermietete Eigentumswohnung

Unsere Leistungen in der Mietsonderverwaltung im Detail

Unsere Mietsonderverwaltung umfasst viele Aufgaben in der kaufmännischen Verwaltung, die speziell Ihre vermietete Eigentumswohnung betreffen – unabhängig von der gemeinschaftlichen WEG-Verwaltung.

Die Vertretung des Auftraggebers gegenüber allen Behörden im Zusammenhang mit dem Verwaltungsobjekt, alle dem Auftraggeber obliegenden An- und Abmeldungen vorzunehmen, sonstige Angaben bei den zuständigen Behörden zu machen, in Grundbuchakten und Grundbuch Einsicht zu nehmen und mit den Steuerbehörden zu verhandeln.

Sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnungen und der Verpachtung von Gewerbeeinheiten, das sind insbesondere der Abschluss und die Kündigung von Miet- und Pachtverträgen, die Neuvermietung einschließlich der Mietersuche, die Abnahme und Übergabe der vermieteten Wohnungen / Gewerbeeinheiten bei Mieterwechsel. Ferner auf seinen Namen die Entgegennahme, Eröffnung und Abrechnung von Mietkautionen, dies entsprechend der gesetzliche Vorschriften.

Die Überprüfung von Möglichkeiten zur Mieterhöhung, wenn erforderlich die Stellung und Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen, wobei die Geltendmachung bei Gericht einem Rechtsanwalt übertragen werden kann.

Die Information des Auftraggebers über alle wichtigen und/oder ungewöhnlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Verwaltungsobjekt.

Einzug und Abrechnung der Mieten, Betriebskosten und/oder Hausgelder, ggf. die Beitreibung rückständiger Zahlungen durch eigene Maßnahmen, Übertragung auf ein Inkassounternehmen oder bei Gericht, wobei die Geltendmachung bei Gericht einem Rechtsanwalt übertragen werden kann.

Bei Bedarf, der Abschluss und die Kündigung von Hausmeisterverträgen sowie von Verträgen mit sonstigen Hilfskräften und Fachfirmen ( z.B. für die Haus-, Straßen-, und Gehwegreinigung, Pflege der Außen- und Grünanlagen), ferner die Überwachung der Tätigkeit von Hausmeistern, Hilfskräften und Fachfirmen in Bezug auf das Verwaltungsobjekt. Es ist dem Verwalter gestattet, derlei Dienstleistungen mit geeignetem eigenem Servicepersonal anzubieten, auszuführen und dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

Die Zahlung aller Steuern, Abgaben und sonstigen Lasten, die das Objekt betreffen.

Die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Heizungs-, Sanitär- und sonstigen Anlagen des Objektes einschließlich des Abschlusses und der Kündigung von Liefer- und Wartungsverträgen sowie Prüfung und Zahlung der daraus resultierenden Rechnungen.

Die Regelung aller Versicherungsangelegenheiten für das Verwaltungsobjekt, einschließlich Abschluss von Versicherungsverträgen für das Objekt, auf eigenen Namen zu Lasten des Auftraggebers, oder für und im Namen des Auftraggebers. Die Überwachung und Veranlassung der pünktlichen Zahlung der Versicherungsprämien sowie die Durchsetzung der Regulierung bei Schadenfällen.

Die Vergabe der für die laufende Instandhaltung, Instandsetzung und Reparatur des Objektes erforderlichen Arbeiten, die Rechnungsprüfung und –Zahlung. Bis zu einem Rechnungsbetrag von ,– EUR (zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) je Einzelauftrag kann der Verwalter ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber Aufträge zu dessen Lasten, Risiko und Kostentragung erteilen. Wird diese Kostenhöhe voraussichtlich überschritten, werden dem Auftraggeber durch den Verwalter 2 Kostenangebote zur Entscheidung vorgelegt. Zur Abweisung von Gefahr und zur Schadenminderung ist der Verwalter berechtigt, unabhängig der daraus resultierenden Kostenhöhe, ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber, alle notwendigen Maßnahmen und Instandsetzungen zu veranlassen.

Die Überprüfung auf sachliche und rechnerische Richtigkeit sämtlicher Rechnungen, die im Zusammenhang mit dem Objekt stehen, und deren eventuelle Beanstandung.

Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sowie die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten; außergerichtliche und gerichtliche Schritte zur Aufrechterhaltung der Hausordnung, Ausübung des Vermieterpfand- und Zurückbehaltungsrechts, Geltendmachung des Hausrechts und des Räumungsrechts zu unternehmen; ferner zur außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung, soweit gesetzlich zulässig, in allen Angelegenheiten und Prozessen, welche mit der Hausverwaltung und Wahrung der Rechte aus Miet- und Pachtverträgen und Beziehungen zu Mietern und Pächtern irgendwie zusammenhängen und sich auch in allen diesen Prozessen und Angelegenheiten durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl oder einen Unterbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Die ordnungsgemäße Buchführung über alle Einnahmen und Ausgaben zum Verwaltungsobjekt.

Den Auftraggeber bei drohender Unterdeckung des Bewirtschaftungs- / Hauskontos unverzüglich zu informieren.

Die vorgenannten Verwaltungsaufgaben während seiner Bürozeiten zu erbringen und außerhalb dieser Bürozeiten, an Sonn- und Feiertagen und während der Betriebsferien einen Notdienst rund um die Uhr erreichbar zur Verfügung zu stellen, der bei Gefahren wie Feuer, Wasserrohrbruch, Sturmschaden etc. tätig wird, um Schaden am Verwaltungsobjekt zu verringern oder zu vermeiden.

Nach Erfordernis Bericht zu erstatten per elektronischer Mitteilung oder Brief an den Auftraggeber über Mieterkündigungen, Neuvermietungen sowie über Einnahmen und Ausgaben.

Wir richten, zu unserer Verfügung, treuhänderisch ein MSV-Bewirtschaftungskonto ein, auf das Ihr Mieter seine Mietzahlungen leistet, von dem Ihre Hausgeldzahlungen von uns an die WEG abgeführt werden und über das von uns alle sonstigen und vereinbarten, die Wohnung betreffenden, Kosten gezahlt werden.

Ihre Fragen zur Mietsonderverwaltung und unsere Antworten

Häufige Fragen zur Mietsonderverwaltung

Welche Vorteile bietet eine MSV für Eigentümer?

Eigentümer profitieren von einer professionellen Mietsonderverwaltung durch spürbare Entlastung im Alltag. Sie übernimmt alle Aufgaben rund um die vermietete Wohnung – von der Mietabrechnung über die Kommunikation mit dem Mieter bis zur Koordination von Reparaturen – und sorgt dafür, dass alles rechtssicher und effizient abläuft.

Was haben Mieter von einer MSV?

Mieter erhalten durch die Mietsonderverwaltung einen festen Ansprechpartner für alle Anliegen rund um die Wohnung. Anliegen wie Reparaturen, Abrechnungen oder Rückfragen werden zuverlässig bearbeitet – das schafft Vertrauen und sorgt für ein gutes Mietverhältnis.

Worin unterscheidet sich die Mietsonderverwaltung von der WEG-Verwaltung?

Die WEG-Verwaltung ist für das Gemeinschaftseigentum zuständig – also beispielsweise das Treppenhaus, das Dach oder die Außenanlagen. Die Mietsonderverwaltung hingegen kümmert sich ausschließlich um das Sondereigentum, also die vermietete Wohnung selbst. Sie ist damit die direkte Schnittstelle zwischen Eigentümer und Mieter.